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vom 27.07.2010


Abmahnung für SPD-Geschäftsführer

Strafe für Kritik an gutbezahlten Nebenjobs der Politiker?

Von ANDREAS BERNHARD

Nordhessen. Darf ein SPD-Geschäftsführer seine Meinung sagen oder nicht? Diese Frage beschäftigt Anfang August das Arbeitsgericht in Kassel. Angestrengt hat das Verfahren Hans Griese, Geschäftsführer des Unterbezirks Schwalm-Eder. Er wehrt sich so gegen eine Abmahnung seines Arbeitgebers, dem SPD-Bezirk Hessen-Nord.

Obergenossen verärgert

Anlass ist eine Aussage Grieses auf der Bezirkskonferenz der SPD-Geschäftsführer Hans Giese wehrt sich gegen die Abmahnung und fordert meinungsfreiheit.	Foto: Privatsozialdemokratischen Arbeitgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) am 27. Februar in Vellmar. Dort hatte er gefordert: „Bundestagsabgeordnete sollen keine Nebentätigkeiten gegen Entgelt ausüben.“

Ein Satz, der den Obergenossen offensichtlich übel aufstieß. Denn kurz darauf wurde Griese nach eigenen Angaben vom SPD-Bezirksvorsitzenden Manfred Schaub zum Personalgespräch gebeten. Dort, so berichtet Griese, sei er vor die Wahl gestellt worden: Entschuldigung oder Abmahnung.

Griese, seit 30 Jahren Unterbezirksgeschäftsführer, lehnte einen Kotau ab. Er habe diese Aussage in seiner Funktion als AfA-Delegierter gemacht, so argumentiert er. Zudem gebe es einen offiziellen Beschluss der AfA aus dem  März 2009, in dem explizit gefordert werde, dass Europa-, Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie Wahlbeamte (gemeint sind beispielsweise Landräte oder Bürgermeister) keine bezahlten Nebentätigkeiten ausüben sollen. Stattdessen, so Griese, sollten diese sich in ihren eigentlichen Jobs engagieren. Davon habe sich Schaub jedoch nicht abschrecken lassen. Er schickte eine Abmahnung, mit Bezug auf die umstrittene Aussage. Diese sei von ihm jedoch kurz darauf wieder zurück gezogen und zwei Monate später durch eine zweite Abmahnung ersetztworden.

SPD-Bezirkschef Manfred Schaub pocht auf Loyalität mit der Führung.	Foto: ArchivLoyalitätspflicht

Nun laute der Vorwurf: Griese habe gegen die Loyalitätspflicht verstossen. Einen Maulkorb, den der SPD-Mann nicht akzeptieren will. „Das geht gegen meine Ehre“, betont er und verweist auf die im Grundgesetzt festgeschriebene Meinungsfreiheit. Die müsse auch seine Partei aushalten, so Griese, auch wenn die ganze Sache ihn „viel Kraft und Nerven“ koste.

Schaub widerspricht

Manfred Schaub selbst bestreitet die Darstellung Grieses. Auf Nachfrage unserer Zeitung betont er: „Es geht nicht um die Aussage von Herrn Griese.“  Vielmehr habe es „danach Verfahrensweisen gegeben, die beredet werden mussten“ Dies sei unter Einbeziehung des Betriebsrates geschehen. Was nun konkret Anlass für die Abmahnung ist, wollte Schaub jedoch nicht verraten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Rudolphs Rache?" (klick!)

 



Lesermeinungen zu diesem Artikel

Bürger schrieb am 28.07.2010 um 13:26:15
"DAS sind also unsere gewählten Vertreter. Wenn einer fordert, man solle sich auf ein Amt beschränken und dies wirklich vollständig ausfüllen und wie versprochen mit ganzer Kraft dienen - dann wird er mundtot gemacht. Abzocker alle die, die sich nebenbei Pfründe erhalten. Und dann noch wie Herr Rudolph über zu hohe Belastung klagen ! Einfach widerlich !"
undefined schrieb am 02.08.2010 um 18:00:05
"Herr Griese ist im Schwalm-Eder-Kreis als Strippenzieher von allerlei Intrigen bekannt. Gut das ihm sein Arbeitgeber mal auf die Finger hat. Von Griese könnte der Satz, mir ist egal wer unter mir Vorsitzender ist, stammen. "
hecke-schwälmerin schrieb am 02.08.2010 um 18:28:45
"Guter und wahrer Satz von "undefined"-kann ich unterschreiben.Wenn es darum geht,persönliche Vorteile zu haben in jeder Form, ist Herr Griese zu jeder Tat bereit.Über seinen Tisch gingen/gehen die Intrigen gegen jede/n,die nicht nach seiner Pfeife tanzen!"
(Lesermeinungen sind keine redaktionellen Meinungsäußerungen)

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